Kreiskirchenrat Berlin Nord-Ost, Stand 8. September 2025, Foto: Mechthild Rieffel, anlässlich der Einführung von Supn. Bellmann

Kreiskirchenrat

Der Kreiskirchenrat ist ein wichtiger Bestandteil der evangelischen Kirchenstruktur und besteht aus 17 Mitgliedern. Diese werden von der Kreissynode gewählt, die ihrerseits aus Vertretern der Kirchengemeinden im Kirchenkreis besteht. Zu den Mitgliedern gehören Pfarrer, Kirchenvorstände und engagierte Gemeindemitglieder. Sie sind für einen Zeitraum von sechs Jahren im Amt und haben eine zentrale Verantwortung in der Führung des Kirchenkreises.

Der Kreiskirchenrat leitet den Kirchenkreis und nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr. Dabei achtet er darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises erfüllt werden. Zu den Aufgaben des Kreiskirchenrats zählen unter anderem die Erstellung des Haushaltsplans, die Verwaltung von Kirchengütern sowie die Betreuung von Mitarbeitenden.

Im Kreiskirchenrat sitzen auch der Superintendent bzw. die Superintendentin sowie die stellvertretenden Superintendentinnen oder Stellvertreter. Diese sind automatisch Mitglieder des Kreiskirchenrats aufgrund ihrer Funktion innerhalb des Kirchenkreises. Der Superintendent oder die Superintendentin leitet den Kirchenkreis und ist damit eine wichtige Führungsperson im Kreiskirchenrat. Die stellvertretenden Superintendentinnen oder Stellvertreter unterstützen den Superintendenten bzw. die Superintendentin in ihrer Arbeit und vertreten diese bei Bedarf.

 

 

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Kreiskirchenrats ist es, die verschiedenen Gemeinden im Kirchenkreis zu vernetzen und die Zusammenarbeit zu fördern. Dabei geht es auch darum, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Gemeinden zu erkennen und zu berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Unterstützung und Begleitung der Gemeinden bei der Umsetzung von Projekten und Initiativen.

Insgesamt spielt der Kreiskirchenrat eine wichtige Rolle in der evangelischen Kirchenstruktur und trägt maßgeblich dazu bei, dass die Aufgaben des Kirchenkreises erfüllt werden. Durch die Anwesenheit des Superintendenten bzw. der Superintendentin sowie der stellvertretenden Superintendentinnen oder Stellvertreter wird eine enge Verbindung zwischen dem Kreiskirchenrat und der Kirchenleitung hergestellt. Dabei steht stets das Ziel im Vordergrund, die christlichen Werte und die Gemeinschaft der Kirchenmitglieder zu stärken und zu fördern.

Vorsitzende: Superintendentin Almut Bellmann

Der Kreiskirchenrat tagt in der Regel am letzten Montag im Monat.

Termine 2026:
26.01.2026 | 23.02.2026 | 16.03.2026 | 20.04.2026 | 18.05.2026 | 06.07.2026 | 31.08.2026 | 28.09.2026 | 02.11.2026 | 30.11.2026 | 14.12.2026

19.06.–21.06.2026 KKR-Rüste

Vollständig eingegangene Anträge an den Kreiskirchenrat werden zur kommenden Sitzung verhandelt, wenn sie spätestens eine Woche vor der Sitzung gestellt werden. Anträge, die nach dem jeweilgen Annahmeschluss eingereicht werden, werden zur nachfolgenden Sitzung verhandelt. 

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