Bauausschuss

Der Bauausschuss (BA) des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost hat die Aufgabe, Vorschläge zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Baumittel des Kirchenkreises als Zuschüsse zu erarbeiten und dem Kreiskirchenrat zur Entscheidung vorzulegen. Die Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung des Bauausschusses. Der BA ist nicht für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen zuständig, noch ist es seine Aufgabe, Anträge in baufachlicher Hinsicht zu prüfen.

Der BA setzt sich aus von der Kreissynode gewählten Ausschussmitgliedern aus dem Kreis der Synodalen und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter zusammen. Ein ordentliches Mitglied wird vom Ausschuss als Vorsitzender bestimmt. Es ist darauf zu achten, dass die verschiedenen Wahlbereiche des Kirchenkreises bei der Wahl des BA angemessen vertreten sind. Jeder Wahlbereich kann ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied vorschlagen. Außerdem nimmt immer ein Mitglied des Finanzausschusses als Gast an den Sitzungen des Bauausschusses teil.

Der BA arbeitet nach seiner Geschäftsordnung (s. Anlage GO-BA) und vergibt Zuschüsse nur für Baumaßnahmen an Gebäuden, Bauwerken und Anlagen, die Kirchen und Gemeindehäuser betreffen und Teil der Immobilienplanung sind. Priorität haben Maßnahmen für den Substanzerhalt sowie die Sicherung der Eigenfinanzierung bei Bezuschussung mit Drittmitteln. Auch Ausbaugewerke und Haustechnik können bei Vorliegen eines Gesamtkonzeptes für die Baumaßnahme sowie Planungskosten bei komplexen Baumaßnahmen als Starthilfe bezuschusst werden. Dabei wird ein angemessener Eigenanteil bei der Finanzierung erwartet, der in der Regel mindestens 50 % der Gesamtkosten betragen soll.

 

Anträge zur Zuschussvergabe sind ausschließlich durch die Gemeindekirchenräte zu stellen und müssen entsprechend den Vorgaben in der Geschäftsordnung des BA aufgestellt und fristgerecht über die Superintendentur eingereicht werden. Über die Gewährung eines Zuschusses erhält der Gemeindekirchenrat einen schriftlichen Bescheid von der Superintendentur. Die bezuschusste Baumaßnahme darf erst nach Vorliegen des Bescheides und der notwendigen Zustimmungen, wie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung, der denkmalrechtlichen Genehmigung und der behördlichen Baugenehmigung, begonnen werden. Die Abrechnung und Auszahlung von Zuschüssen erfolgt gemäß den Modalitäten, die der Kreiskirchenrat am 26.2.2010 beschlossen hat (s. Anlage zur Satzung des BA).

Satzung und Geschäftsordnung des Bauausschusses (BA) des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost
(in der Fassung gem. Beschluss des KKR vom 22.03.2018 und Beschluss Synode vom 10.11.2018)

Satzung Geschäftsordnung

Vorsitzender: 

Hans-Joachim Kaatz
E-Mail über das Büro der Superintendentur

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