02/07/2024 0 Kommentare
Satzung u. Mustervereinbarung über die Arbeitsverhältnisse der kreiskirchlichen Angestellte
Satzung u. Mustervereinbarung über die Arbeitsverhältnisse der kreiskirchlichen Angestellte
# Struktur Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Satzung u. Mustervereinbarung über die Arbeitsverhältnisse der kreiskirchlichen Angestellte
Die Kreissynode hat im Frühjahr 2018 eine Satzung in Kraft gesetzt, die das, was seit Jahren im Kirchenkreis praktiziert wird, verschriftlich und damit verlässlich regelt, nämlich die mögliche kreiskirchliche Anstellung von in den Kirchengemeinden Tätigen. Mit dieser Möglichkeit werden den Mitarbeitenden auskömmliche Arbeitsplätze geboten und so eine größere Sicherheit und Kontinuität der beruflichen Mitarbeiterschaft bewirkt. Die Mitsprache der einzelnen Kirchengemeinden bei der Gestaltung und Besetzung der Arbeitsbereiche bleibt durch die Satzung und die dazugehörige Musterkooperationsvereinbarung gewährleistet.
Die Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost
über die Arbeitsverhältnisse der kreiskirchlichen Angestellten im kirchengemeindlichen Dienst finden Sie hier>>
Die Musterkooperationsvereinbarung gemäß Satzung des Kirchenkreises Berlin Nord-Ost über die Arbeitsverhältnisse der kreiskirchlichen Angestellten im kirchlichen Dienst finden Sie hier>>
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