In einem Kirchenkreis gibt es verschiedene Gremien, die für die Leitung und Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten zuständig sind. Diese Gremien werden in der Regel von der Kreissynode gewählt und setzen sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Dazu gehören unter anderem der Kreiskirchenrat, der Finanzausschuss und der Bauausschuss. Jedes Gremium hat spezifische Aufgaben und Kompetenzen, die in der Satzung des Kirchenkreises festgelegt sind. Durch die Zusammenarbeit der Gremien soll eine effiziente und transparente Entscheidungsfindung gewährleistet werden.
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