Buß und Bettag

Der Buß- und Bettag ist für evangelische Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung . Christen fragen im Gottesdienst danach, wie sie ihr Leben entsprechend dem Evangelium zu gestalten haben. 

Nach allgemeinem Sprachgebrauch bedeutet Buße eine Wiedergutmachung für begangenes Unrecht. Christinnen und Christen bringen Versagen und Schuld sowie Versäumnisse und Fehlentscheidungen vor Gott zur Sprache . Durch diesen Akt der Befreiung soll zugleich Trost und Hoffnung vermittelt werden. Als Zeichen der Versöhnung mit Gott wird in vielen Gemeinden Abendmahl gefeiert. Die liturgische Farbe der Buß- und Bettage ist Violett als Farbe der Buße und des Gebetes. Auch wenn der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, bleibt er auch weiterhin ein kirchlicher Feiertag. Er wird am letzten Mittwoch des Kirchenjahres, zwischen Volkstrauertag und Totensonntag begangen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Buß- und Bettag in ganz Deutschland ein staatlicher Feiertag, mit Ausnahme Bayerns, wo er seit 1952 in überwiegend evangelischen Gebieten gesetzlicher Feiertag, in überwiegend katholischen Gebieten "staatlich geschützt" war, so dass evangelische Schüler/innen und Arbeitnehmer/innen einen Rechtsanspruch auf Freistellung zum Gottesdienstbesuch hatten. Seit 1981 war der Buß- und Bettag auch im überwiegend katholischen Bayern gesetzlicher Feiertag.

Der Feiertag wurde vor einigen Jahren zum politischen Zankapfel: Zur Kompensation für den Kostenanteil der Arbeitgeber an der Pflegeversicherung wurde 1995 der Buß- und Bettag - außer im Freistaat Sachsen - in allen Bundesländern abgeschafft.  Der Bußtag hat seinen festen Platz im kirchlichen Festkalender jedoch nicht verloren. Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Gottesdiensten ein, um so auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. Die hohe Resonanz auf dieses Angebot belegt, dass der Bußtag im Leben vieler Menschen nach wie vor tief verwurzelt ist.

epd / Jörg Fenske