Veröffentlicht von Bettina Berndt am Mi., 11. Dez. 2019 11:59 Uhr
Für die nächste Kreissynode (am 28. März 2020) ist die Meldung der Synodalen, Ihrer Stellvertreter*Innen und Vorschläge für den Kreiskirchenrat und die Ausschüsse bis zum 31.01.2020 notwendig. Die Unterlagen und einige Informationen dazu, haben wir hier auf der Site zusammengestellt:
In dem Merkblatt finden Sie alle wesentlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Wahlsynode 2020.
Merkblatt für die Gemeinden >>
Hier können Sie das Formular für die Meldung Ihrer Kandidatinnen und Kandidaten für die Synode downloaden.
Meldung zur Wahlsynode >>
Hier in der Anlage Wahlbereiche können Sie die neun Wahlbereiche im Kirchenkreis einsehen.
Anlage Wahlbereiche ab 2020 >>
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