Buß und Bettag
Der Buß – und Bettag - eine Randexistenz im christlichen Kalender?
Der Buß- und Bettag hat seine tiefsten Wurzeln im Alten Testament bzw. im Judentum. Am „Versöhnungstag“ („Jom Kippur“), welcher der 10. Kalendertag des ersten Monats des jüdischen Kalenders (Mitte September bis Mitte Oktober) ist, wird nach 3. Mose 16,31 ein „hochheiliger Sabbat“ gefeiert, an dem das Volk fastet und um „Entsühnung“, d.h. Lösung von Sündenschuld, bittet. Daneben gibt es im zehnten Monat (Tammus, Mitte Juni bis Mitte Juli) am 4., 5., 7. und 10. Tag alljährlich wiederkehrende Buß – und Fastentage.
Die Alte Kirche kannte ihrerseits zwei regelmäßige Buß- und Fastentage im Wochenrhythmus. Die ersten Christinnen und Christen erinnerten sich mit Gebet und Fasten jeweils am Mittwoch an den Verrat des Judas und am Freitag an die Kreuzigung des Herrn.1)
Die mittelalterliche Kirche hielt sich vor allem in den Klöstern an diese Tradition. Für die ganze Kirche wurden zudem ab dem 7. Jahrhundert die „Quatembertage“ eingeführt.2) Das sind jeweils drei Tage der inneren Einkehr und des Gebetes, die etwa zu Beginn einer Jahreszeit liegen, vom Bischof aber jeweils neu festgelegt werden. Die katholische Kirche entsprach (und entspricht) damit einer Forderung Gottes an sein Volk aus Sacharja 8,19.
Innerhalb der evangelischen Kirchen wurde 1532 in Berücksichtigung des kaiserlichen Ediktes Karl’s V. angesichts des Türkenansturmes von einzelnen Landeskirchen in Straßburg, Augsburg und Ulm ein erster allgemeiner, verbindlicher Buß- und Bettag abgehalten.
1852 wurde auf der Eisenacher Konferenz der Evangelischen Kirchen vorgeschlagen, am Mittwoch vor dem letzen Sonntag im Kirchenjahr, dem Gedenktag an die Entschlafenen, einen Buß – und Bettag durchzuführen. Der Mittwoch – Fastentag der Alten Kirche sowie der Quatembertage wurde damit in das evangelische Gemeindeleben aufgenommen. Viele, vor allem die norddeutschen Landeskirchen, schlossen sich diesem Aufruf an, aber erst durch das „Reichsgesetz über die Feiertage“ vom 27.2.1934 wurde, so muss nicht ohne Beigeschmack gesagt werden, der Buß – und Bettag gesetzlicher Feiertag und damit in allen Landeskirchen gültig. Das machte der NS-Staat dann aber allerdings während des 2.Weltkrieges wieder rückgängig.3)
Die DDR führte ihn wieder ein, schaffte ihn aber 1966 mit Einführung der 5 – Tage Arbeitswoche als gesetzlichen Feiertag ab. In der Bundesrepublik war er auch in den überwiegend katholischen Ländern arbeitsfreier Feiertag, bis er 1994 als Kompensationstag zur Finanzierung der Pflegeversicherung angesehen und eingebracht wurde und seinen Status als gesetzlicher Feiertag verlor. Lediglich der Freistaat Sachsen behielt ihn für sein Gebiet bei.
Wohl keiner der kirchlichen Feiertage war so wie der Buß – und Bettag dem Zugriff staatlicher Regulierung und Akzeptanz ausgesetzt.
Wenn Martin Luther zu Beginn seiner 95. Thesen feststellt, dass „das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll“, so schließt das nicht aus, diese Lebenspraxis an einzelnen Tagen zu intensivieren. „Buße“ ist nach jüdischer Tradition und nach den Worten des Herrn (Matth. 4,17) weniger ein in sich versunkenes Suchen nach Sünde und Schuld als vielmehr der im Gebet vor Gott gefasste Entschluss zur Umkehr: in welchen Lebensbereichen habe ich mich vom Willen Gottes entfernt und wie will ich das in Zukunft halten? Da es ein Buß – und Bettag ist, erfolgt dieser Entschluss nicht an den Wendepunkten des Jahres oder Lebens, sondern an diesem kirchlichen Tag durch das Gebet. Leider nimmt der folgende „Totensonntag“ dem Buß – und Bettag, was die Akzeptanz durch die Gottesdienstbesucher betrifft, viel von seiner Bedeutung. Merkwürdig ist das schon, da ja bei unseren „älteren Brüdern“ (Johannes Paul II.) der mit einer tiefen, inneren Einkehr verbundene Jom Kippur eine einzigartige Bedeutung hat.
Dr. Ulrich Kappes
1) Vgl. dazu Karl Dienst: Buß– und Bettage, in RGG 4, 1998, Bd 1, 1900 – 1992, Sp. 1901.
2) siehe dazu Brockhaus, 19. Auflage, 1992, Bd. 17, S. 678.
3) Vgl. Buß – und Bettag, Wikepedia, freie Enzyklopädie
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