Bestattung
Die Bestattung ist nach evangelischem Verständnis eine gottesdienstliche Handlung, mit der das Leben des verstorbenen Menschen einen würdigen Abschluss erhält und den Trauernden Trost und Hoffnung zugesprochen wird. Sie gestaltet den Abschied von einem Menschen, dessen Leben aus der Hand Gottes gekommen ist und wieder dorthin zurückkehrt. „In der kirchlichen Bestattung werden Tod und Trauer in das Licht von Verheißung und Trost des Wortes Gottes gestellt, und es wird bezeugt, dass Gottes Macht größer ist als der Tod“ (Ordnung des kirchlichen Lebens der EKU, 1999, S. 75). Im Licht des Evangeliums von Jesus Christus bedenkt die Gemeinde Leben und Tod eines Menschen und verkündet die Auferstehung der Toten. Feste Elemente der kirchlichen Bestattung sind deshalb die Aussegnung des Verstorbenen im Namen des dreieinigen Gottes, Gebet/Fürbitte und Vaterunser sowie der den Trauernden zugesprochene Segen. Die Trauerfeier wird nach der geltenden Agende durchgeführt. Für besondere Wünsche wie z.B. persönlich bedeutsame Musikstücke können Absprachen mit dem Pfarrer/der Pfarrerin getroffen werden.
Die kirchliche Bestattung setzt in der Regel voraus, dass der/die Verstorbene der Kirche angehörte. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regel abgewichen werden, wenn die Angehörigen in einem vorbereitenden Gespräche mit dem Pfarrer/der Pfarrerin den Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung glaubhaft vermitteln können. Der Pfarrer/die Pfarrerin wird im Einzelfall danach fragen, ob eine kirchliche Bestattung nach den Wünschen des Verstorbenen und in der gegebenen seelsorgerlichen Situation zu vertreten ist. In schwierigen Fällen wird er/sie die Entscheidung nicht allein, sondern in Rücksprache mit dem Gemeindekirchenrat fällen.
Ungetaufte Kinder, Säuglinge oder totgeborene Kinder können, wenn die Eltern es wünschen, in jedem Fall kirchlich bestattet werden.
Gegenwärtig äußern viele Menschen den Wunsch nach einer anonymen Bestattung; sie haben dabei v.a. die Sorge um die spätere Grabpflege im Blick. Viele kirchliche Friedhöfe wollen diesem Wunsch entgegen kommen, jedoch zugleich der zunehmenden Anonymität in der Praxis weltlicher Bestattungen entgegen wirken. Sie bieten die Möglichkeit sogenannter halb-anonymer Bestattungen an. Auf einer dafür eingerichteten Fläche des Friedhofes werden Verstorbene beigesetzt, ohne dass die genaue Stelle erkennbar ist. Die Namen der dort Beigesetzten werden gemeinsam auf einen dafür vorgesehenen Stein oder einer Platte festgehalten. Auf diese Weise wird der christlichen Überzeugung Ausdruck gegeben, dass bei Gott jeder Mensch einen Namen hat. Im Buch des Propheten Jesaja heißt es: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!“ (Jes 43,1). Vor Gott ist niemand anonym.
Für die besondere Seelsorge an Hinterbliebenen bieten einige Kirchengemeinden Trauergruppen an. Der Kirchenkreis Berlin Nord-Ost hat für die Trauerarbeit zusätzlich ein wöchentliches kreiskirchliches Angebot eingerichtet: „Trauernde im Gespräch“, das von einer Seelsorgerin begleitet wird.
Pfarrerin Dr. Anne-Kathrin Finke
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