Trauung

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Mit der kirchlichen Trauung lädt die Evangelische Kirche Christinnen und Christen dazu ein, ihre Ehe unter dem Segen Gottes und der Fürbitte der Gemeinde zu beginnen und zu führen.
Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe die „personale Gemeinschaft einer Frau und eines Mannes“, die „in der Liebe und im Vertrauen, die die Eheleute einander entgegenbringen“ gründet. „Als ganzheitliche Gemeinschaft  zielt sie auf Treue und Dauerhaftigkeit des Zusammenlebens in gegenseitiger Verantwortung.“ (aus der Trauagende der Evangelischen Kirche der Union, 2006, S. 16.) Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis jedoch kein Sakrament, wie in der katholischen Kirche, sondern gleichzeitig eine gute Ordnung Gottes und – in ihrer konkreten Gestaltung - „ein weltlich Ding“ (M. Luther).

Die Gestaltungsmöglichkeiten des Zusammenlebens verändern sich in unserer Gesellschaft sehr. Für viele Menschen ist die Ehe längst keine selbstverständliche Lebensform mehr. Dazu kommt, dass die bisher üblichen rechtlichen Vorteile für die Ehe von Seiten des Staates zunehmend aufgehoben werden, um anderen Formen des Zusammenlebens eine größere Gleichberechtigung zu gewährleisten. Das schlägt sich auch in der sinkenden Zahl von kirchlichen Trauungen nieder.
Dennoch kommt die Ehe nach wie vor dem Wunsch vieler Paare nach, in  einer verlässlichen, von Liebe und Treue geprägten Partnerschaft zu leben und Kinder in der Familie aufzuziehen. Motivationen für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung sind vor allem der Gedanke, sich gegenseitig diese Liebe und Treue zu versprechen, um Gottes Segen für die Ehe zu bitten, familiäre Traditionen lebendig zu halten und eine persönlich gestaltete, besonders feierliche Trauhandlung zu erleben.

Der Staat hat 2009 sein Verbot für kirchliche Trauungen ohne vorausgehende standesamtliche Trauung aufgehoben: ein Beschluss, der zunächst für Irritationen sorgte. Da die evangelische Kirche jedoch den rechtlichen Schutz von Partnerschaften, die auf Dauer angelegt sind, bejaht, hat die staatliche Entscheidung evangelischerseits (anders in der römisch-katholischen Kirche) keinen Einfluss auf die bestehenden kirchlichen Ordnungen. Die ev. Kirche nimmt auch weiterhin nur kirchliche Trauungen vor, wenn eine standesamtliche Trauung vorausgegangen ist. (Zur Begründung, die vor allem auf die Zusammengehörigkeit von Liebe und Recht um des Schutzes des Schwächeren willen hinweist, s. EKD-Texten Nr. 101: „Soll es künftig kirchlich geschlossene Ehen geben, die nicht zugleich Ehen im bürgerlich rechtlichen Sinne sind?“, 2009)

Bei einer kirchlichen Trauung in der EKBO wird vorausgesetzt, dass mindestens einer der Eheleute der evangelischen Kirche angehört. Auf die steigende Anzahl von Eheschließungen, in denen die Partner unterschiedlichen Konfessionen und Religionen angehören, versucht die Kirche mit Angeboten an ökumenischen und interkonfessionellen Trauhandlungen zu reagieren.

Die kirchliche Trauung selbst ist ein festlicher Gottesdienst mit Zuspruch des Evangeliums, Fürbitte und Segen für ein Ehepaar. Für die Brautleute, aber auch für die meisten Gäste ist das gegenseitige Versprechen, zukünftig in Liebe und Treue miteinander zu leben, der emotionale Höhepunkt der gottesdienstlichen Feier. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Wiederholung des auf dem Standesamt gegebenen Versprechens, sondern um eine gegenseitige Zusage mit geistlicher Dimension: Die Eheleute bringen damit zum Ausdruck, „dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen“ (Ordnung des kirchlichen Lebens der EKU, Artikel 57) und ihr gemeinsames Leben unter dem Segen Gottes und in Entsprechung seiner Liebe und Treue zu den Menschen führen wollen. Der Traugottesdienst bringt auch zur Sprache, dass alle menschliche Lebensgestaltung ihre Grenzen hat und ein partnerschaftliches Zusammenleben im Geist Jesu Christi um das Schuldigwerden und die Bereitschaft gegenseitiger Vergebung weiß.

Üblicherweise findet eine Trauung in der Kirche der zuständigen Gemeinde statt.
In Kirchen, die sich auf Grund ihres Aussehens oder ihrer Lage zu besonders beliebten „Traukirchen“ entwickelt haben, gibt es häufig eigene Regelungen, die vor Ort erfragt werden können.

Im Blick auf die konkrete Ausgestaltung des Gottesdienstes, die durchaus Raum lässt für individuelle Gestaltungen, vermitteln die Pfarrerinnen und Pfarrer der Ortsgemeinden zwischen der geltenden kirchlichen Ordnung und den Wünschen des Brautpaares.

Überwiegend wird die kirchliche Trauung in zeitlicher Nähe zur standesamtlichen Eheschließung gefeiert. Sie kann jedoch auch in größerem zeitlichen Abstand zu ihr gefeiert werden und mit der Taufe eines Kindes verbunden werden.

Von kirchlichen Trauungen zu unterscheiden sind Gottesdienste aus besonderen seelsorgerlichen Anlässen, mit denen einer Bitte um geistliche Begleitung in einer persönlichen Situation nachgekommen werden kann. Dazu gehören z.B. Segnungen älterer Menschen, die im Geist Jesu Christi zusammenleben möchten ohne zu heiraten, oder Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare. (Zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, s. den Beschluss der Landessynode vom 16. November 2002. Danach wird die Möglichkeit einer Segenshandlung ermöglicht, wenn der Gemeindekirchenrat dem zustimmt und die ordinierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu bereit sind.)

Pfarrerin Dr. Anne-Kathrin Finke
Theologische Referentin



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